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Abrechnung von Hilfsmittelreparaturen von Dritten

Fremdrechnungen

Vertragspartner: Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V.

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 18 (Kranken- und Behindertenfahrzeuge): Für die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 18 ist ausschließlich der spezielle Vertrag (AC/TK 11 01 618, 15 01 618, 19 01 618) maßgeblich. Dieser hat die Regelungen aus dem Vertrag mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. über  die Vereinbarung über die Abrechnung von Hilfsmittelreparaturen von Dritten (Fremdrechnungen) (FOS/FREP/2005) mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 abgelöst.

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