Verhandlungsabsicht über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten nach § 127 Abs. 1 SGB V abzuschließen.

Inhalt des Vertrages
Gegenstand des Vertrags ist die Sicherstellung der Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Sauerstoffkonzentratoren und Druckgasflaschen (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses) einschließlich Zubehör, Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen und den damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis einer pauschalierten Vergütung.
Einen Vertragsentwurf sowie ein Angebotsblatt finden Sie hier: https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/medizintechnik/rtcgm-systeme