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Budgetverhandlungen in Psychiatrie und Psychosomatik

Die Krankenkassen verhandeln jedes Jahr mit jedem Krankenhaus über die Leistungen, die eine Klinik im darauffolgenden Jahr erbringen soll.

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Grundlagen der Verhandlung

Das Jahresbudget für psychiatrische Krankenhäuser und Einrichtungen für psychosomatische Medizin und Psychotherapie ergibt sich aus Art und Umfang der PEPP-Leistungen. Dabei können die Kliniken regionale und strukturelle Besonderheiten der Leistungserbringung in ihrem Haus geltend machen. Für Leistungen, die im Rahmen des Budgets und mit bundesweit festgelegten Zusatzentgelten nicht sachgerecht vergütet werden, können die Kliniken in begrenztem Umfang weitere Zusatzentgelte vereinbaren.

Die Budgetverhandlungen werden auf Basis der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) geführt. Die zugrundeliegenden pauschalierenden Entgelte werden kontinuierlich und sachgerecht weiterentwickelt. Zusätzlich wurden tagesbezogene und pauschalierende Vergütungselemente eingeführt, um einen erhöhten Behandlungsaufwand adäquat zu berücksichtigen.

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Budgetermittlung als Grundlage der Verhandlungen

Im Vorfeld der Verhandlungen legt das Krankenhaus den Krankenkassen Informationen zur Leistungsstruktur und zur voraussichtlichen Leistungsentwicklung vor. Wichtigster Bestandteil ist die Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB) mithilfe der so genannten E1plus-Formulare.

Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung

Bestandteil und Grundlage der Verhandlungen mit Krankenhäusern, die nach PEPP abrechnen, ist die jährliche Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB).

Die AEB finden sich in den Anlagen zum Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) mit folgenden Formularen:

  • E1: Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus,
  • E2: Aufstellung der Zusatzentgelte für das Krankenhaus,
  • E3: Aufstellung der nach § 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte,
  • E3.1: Aufstellung der fallbezogenen Entgelte,
  • E3.2: Aufstellung der Zusatzentgelte,
  • E3.3: Aufstellung der tagesbezogenen Entgelte,
  • B1: Erlösbudget und Basisfallwert nach § 4 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2005

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Erfassung von Klinikleistungen

Das Formular E1plus dient der Erfassung von Krankenhausleistungen für die Budgetverhandlungen. Es wird jährlich an den neuen Fallpauschalenkatalog angepasst und den Krankenhäusern und Krankenkassen zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen zur Verfügung gestellt.

Da das ursprüngliche gesetzliche Formular E1 für die Berechnung eines krankenhausindividuellen Preises nicht geeignet war, hat der AOK-Bundesverband ein erweitertes E1plus-Formular entwickelt, mit dem ein Basisfallwert transparent errechnet werden kann.

Das E1plus-Formular ist aus Speicherplatzgründen in drei Excel-Dateien aufgeteilt. In jeder Excel-Datei befindet sich der Fallpauschalenkatalog eines Jahres mit den entsprechenden Anlagen. 

Fristen

Die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vorgegeben Fristen für bestimmte Verfahrensschritte der Verhandlungen in der Somatik gelten auch für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. So müssen die Kliniken die geforderten Unterlagen für das jeweils zu verhandelnde Jahr bis zum jeweils entsprechenden Stichtag vorlegen:
 

2022: 31. März 2024
2023: 30. September 2024
2024: 31. März 2025
2025: 30. September 2025

Ab 2026 muss das Budget bis zum 31. Juli des Jahres, für das die Vereinbarung gelten soll, vereinbart werden; andernfalls entscheidet die Schiedsstelle über das Ergebnis. In Fällen, in denen die Verhandlungsparteien einvernehmliche Ausnahmeregelungen geltend machen, haben sie Zeit bis Mitte September eines Jahres. Danach wird wiederum die Schiedsstelle tätig. Die Bundesregierung hatte diese Regelungen getroffen, um die in der Somatik zuletzt häufig stockenden Budgetverhandlungen zu beschleunigen.

Datenübermittlung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben die Details der Datenübermittlung – Fristen, Struktur der Daten und technische Vorgaben – für psychiatrische und psychosomatische Kliniken gesondert vereinbart.

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