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Zu- und Abschläge auf die Vergütung von Leistungen

Neben der Vergütung über die Pauschalierenden Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) sieht das neue Finanzierungssystem für psychiatrische Kliniken auch verschiedene Zu- und Abschläge vor.

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Finanzierung besonderer Aufgaben

Zuschläge erhalten die Kliniken beispielsweise zum Zweck der Qualitätssicherung, für Mehrkosten durch Ausbildung oder für Mehrkosten aus der Umsetzung von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Darüber hinaus gibt es Systemzuschläge zur Finanzierung des PEPP-Systems, des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQTIG) und der Qualitätssicherung, für Ausbildungskosten und Mehrkosten der Ausbildungsvergütung und der Investitionszuschlag für Krankenhäuser in den neuen Bundesländern; hinzu kommen Zuschläge für die Aufnahme von Begleitpersonen. Abschläge müssen psychiatrische Krankenhäuser hinnehmen, wenn sie beispielsweise nicht am Datenaustausch (DTA) teilnehmen. Je nachdem, um welche Zu- und Abschläge es sich handelt, werden sie entweder jährlich für alle Krankenhäuser einheitlich oder krankenhausindividuell vereinbart.

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