Neue Formulare für die Anschlussrehabilitation ab April 2026
Zwei Formulare zur Anschlussrehabilitation wurden angepasst. Betroffen sind der Antrag (Anlage 3a) und der ärztliche Befundbericht (Anlage 3b). Neu ist unter anderem, dass bei der Mitaufnahme nun der Begriff „pflegebedürftige Person“ verwendet wird. Die überarbeiteten Formulare (Version 3.0) gelten ab 1. April 2026, bis dahin bleibt Version 2.0 gültig.

14. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement
Durch die 14. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement im Krankenhaus werden zwei Formulare zur Anschlussrehabilitation angepasst. Hintergrund sind Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie Hinweise aus der Praxis. Betroffen sind der Antrag (Anlage 3a) und der ärztliche Befundbericht (Anlage 3b).
Neu ist unter anderem, dass bei der Mitaufnahme statt „pflegebedürftige Angehörige“ künftig der Begriff „pflegebedürftige Person“ verwendet wird. Zudem wurden einzelne Angaben angepasst oder ergänzt.
Übersicht der Änderungen
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
- Antrag auf Anschlussrehabilitation (Anlage 3a)
- Ehegattennotvertretung
- Ärztlicher Befundbericht (Anlage 3b)
- Angaben zur Seitenlokalisation bei der Darlegung der Funktionsdiagnose
- Änderungen bei der beispielhaften Aufzählung zur Notwendigkeit einer ambulanten mobilen Rehabilitation
- Angaben zu Größe und Gewicht
- Entfall eines Verkehrsmittels in die Rehabilitationseinrichtung bei der Vornahme einer mobilen Rehabilitation
Die überarbeiteten Formulare (Version 3.0) gelten ab dem 1. April 2026. Bis dahin bleibt Version 2.0 gültig.
- GKV-SpitzenverbandZur 14. Änderungsvereinbarung Rahmenvertrag Entlassmanagement
- Gesundheitspartner-Portal der AOKAnschlussrehabilitation