G-BA beschließt Mindestmenge für Magenkrebs-OPs
Krankenhäuser müssen für Operationen des Magenkarzinoms künftig eine Mindestmenge erfüllen. Für den planbaren Eingriff gilt vom Jahr 2031 an eine Fallzahlvorgabe von mindestens 20 Operationen pro Jahr und Standort. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Übergangsregelung bis 2031 beschlossen
Bereits Ende 2025 hatte der Ausschuss zudem die Mindestmenge zur Knie-Totalendoprothese (Knie-TEP) differenziert. Bei entsprechenden OPs werden nun drei Eingriffe unterschieden: das erstmalige Einsetzen einer Knie-TEP, das Einsetzen einer unikondylären Schlittenprothese und die Revisions-OP, für die künftig unterschiedliche Mindestmengen gelten (150, 20 und 25). Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass schwierige und planbare Operationen nur an Kliniken durchgeführt werden, die über die notwendige Routine und Erfahrung verfügen – und somit bessere Behandlungsergebnisse erzielen.
Für die Kalenderjahre 2027 und 2028 gilt zunächst keine Mindestmenge für Magenkrebs-Operationen. Übergangsweise werden in den Jahren 2029 und 2030 mindestens zehn einschlägige OPs am Standort verlangt. Ab 2031 gilt die Mindestmenge von 20 für alle Kliniken, die entsprechende Leistungen erbringen wollen. Auch für die neuen Mindestmengen im Bereich der Knie-TEP gelten 2026 und 2027 als Übergangsfristen.
Auswirkungen werden analysiert
Die Entscheidung beruht auf Literaturrecherchen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Datenanalysen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und Expertisen medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften. Der Ausschuss betrachtet bei seiner Entscheidung regelmäßig auch die Folgen der Regulierung und analysiert die Auswirkungen auf die Versorgung, so etwa zu etwaigen Risiken einer Verlegung und längeren Wegstrecken für Patientinnen und Patienten. Die Landesbehörden können – im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen – für eine Klinik eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn die flächendeckende Versorgung gefährdet sein könnte.
Weiterführende Informationen
- Qualitätssicherung in der stationären VersorgungMindestmengen für komplexe Operationen