Disease-Management-Programme (DMP) werden auch als strukturierte Behandlungsprogramme bezeichnet. Ursprünglich wurde dieser Begriff in den USA geprägt. Er beinhaltet den strukturierten Umgang mit der Erkrankung unter Einbeziehung aller an der Behandlung Beteiligten.
In Deutschland wurden strukturierte Behandlungsprogramme seit 2002 eingeführt. Ziel ist es, die Versorgung von chronisch Kranken zu verbessern. Denn im Gegensatz zu einer hervorragenden Akutversorgung kann die Betreuung chronisch Kranker in Deutschland im internationalen Vergleich noch verbessert werden. Das hat der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (heute: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen) in seinem Gutachten zur medizinischen Über-, Unter- und Fehlversorgung von 2001 festgestellt und deshalb die Einführung spezieller Programme für chronisch Kranke empfohlen.
Komplikationen und Folgeerkrankungen chronischer Krankheiten sollen durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung möglichst vermieden werden.
In den deutschen DMP wird die Behandlung der Patienten durch den Arzt - meist den Hausarzt - koordiniert. Die AOK bietet ihre DMP unter dem Namen "Curaplan" an.
Wenn die Kasse eines Versicherten ein DMP für die vorliegende Krankheit anbietet, der Arzt an dem Programm teilnimmt und der Versicherte die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann er sich in das Programm einschreiben.
Der Patient unterschreibt eine Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die elektronisch erstellte Erstdokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle (oder direkt an die Krankenkasse des Patienten) weitergeleitet.
Der Patient wählt einen koordinierenden Arzt, der nun für die weitere Folgedokumentation, aber auch für die krankheitsbezogenen Über- und -Einweisungen verantwortlich ist.
Der Verlauf der Behandlung und die Therapieziele werden zwischen Arzt und Patienten abgestimmt, regelmäßige Folgetermine und bei Bedarf Schulungen vereinbart.
Die elektronische Dokumentation dient als Checkliste und Informationsspeicher für den Arzt, aber auch zur Qualitätssicherung und Evaluation der Programme. Die Patienten erhalten zu ihrer Information einen Ausdruck der Dokumentation. Die Aufwendungen für Koordinierung, Dokumentation und Schulung werden dem Arzt extrabudgetär vergütet.
Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist für Patient und Arzt freiwillig.
Seit 2002 sind DMP zu folgenden Erkrankungen eingeführt worden:
- Diabetes mellitus Typ 2,
- Diabetes mellitus Typ 1,
- COPD (chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen),
- Asthma bronchiale,
- Brustkrebs
- und koronare Herzkrankheit (KHK)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Er konkretisiert in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei der Entwicklung der DMP spielt der G-BA eine zentrale Rolle: Er legt in Richtlinien geeignete chronische Erkrankungen für die Entwicklung von DMP fest. Zudem hat er die Regelungskompetenz für die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der strukturierten Behandlungsprogramme, die ebenfalls in Form von Richtlinien in Kraft gesetzt werden. Nicht zuletzt hat der GBA die Aufgabe, die bestehenden DMP-Richtlinien regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Maßgeblich sind dabei der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft und die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Der "Unterausschuss Disease-Management-Programme", der im G-BA für das Thema DMP zuständig ist, besteht aus sechs Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, drei Vertretern der Ärzte und drei Vertretern der Krankenhäuser. Patientenvertreter sind am Beratungsprozess beteiligt.
Der "Unterausschuss Disease-Management-Programme" des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) formuliert die Richtlinien für die medizinischen Anforderungen an die DMP und aktualisiert diese in regelmäßigen Abständen. Die Inhalte werden von klinisch tätigen medizinischen Fachexperten vorbereitet. In der Regel beauftragt der GBA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der wissenschaftlichen Recherche, Darstellung und Bewertung von Fragen im Zusammenhang mit den DMP.
Das Gesetz (§ 137 f Sozialgesetzbuch V) fordert im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme eine Behandlung "nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors".
Die allgemein anerkannte Definition von evidenzbasierter Medizin stammt von David Sackett: "Evidenzbasierte Medizin (EbM) ist der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten. Die Praxis der EbM bedeutet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus systematischer Forschung."
EbM bildet eine Methode, um die individuelle, klinische Erfahrung der Ärzte und die Präferenzen der Patienten mit der wissenschaftlichen Evidenz klinisch relevanter Forschung zu vereinen.
Die AOK bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme unter dem Namen Curaplan an. Dazu schließt sie Verträge mit Ärzten (meist mit den Kassenärztlichen Vereinigungen). Die Verträge werden in der Regel kassenartenübergreifend geschlossen.
Die AOK übernimmt im Rahmen der DMP eine aktive Rolle bei der Versorgung ihrer Versicherten. Sie unterstützt ihre Versicherten beim Erreichen der Programmziele. So erhalten die Teilnehmer der Programme umfangreiche Informationen zu ihrer Erkrankung und zu den Möglichkeiten, den Verlauf der Krankheit durch Verhaltensänderungen positiv zu beeinflussen. Die Dokumentationsdaten nutzt die AOK, indem sie ihren Versicherten im Rahmen der Qualitätssicherung anlass- oder themenbezogene Informationen zur Verfügung stellt oder sie an Kontrolluntersuchungen erinnert.
Die AOK unterstützt darüber hinaus auch die Arztpraxen bei der Umsetzung der DMP - zum Beispiel durch Informationsmaterialien wie Praxismanuale.
Anders als in der Regelversorgung werden Patienten im DMP regelmäßig bezüglich ihrer chronischen Erkrankung untersucht; die Behandlungsergebnisse werden systematisch dokumentiert. Das gilt auch, wenn es den Patienten gut geht. Falls Komplikationen auftreten, ist die Weiterleitung an besonders qualifizierte Ärzte oder Einrichtungen geregelt.
Ein wichtiges Ziel der Programme ist die aktive Mitwirkung der Patienten an der Behandlung ihrer Erkrankung. Die Einbeziehung der Patienten wird durch strukturierte Schulungsprogramme sowie durch Informations- und Kursangebote der Krankenkassen gefördert.
Ja, der Patient kann jeden Arzt als koordinierenden Arzt im DMP wählen, sofern dieser am jeweiligen Programm teilnimmt. Die freie Arztwahl bleibt im DMP unangetastet, da die Patienten den betreuenden Arzt jederzeit und ohne Angabe von Gründen wechseln können. Der neue Arzt muss in seiner DMP-Software lediglich eine Folgedokumentation erstellen und diese an die Datenstelle übermitteln. Die Datenstelle übermittelt die Information über den Wechsel an die Krankenkasse des Patienten, diese wiederum informiert den vorherigen koordinierenden Arzt.
Solche Konsultationen sind möglich, laufen aber außerhalb des DMP, solange der Patient sich nicht zu einem Wechsel des koordinierenden Arztes entschließt.
Ja, die Teilnahme an mehreren Programmen ist in der Regel möglich. Die Koordinierung der Behandlung sollte aber möglichst in der Hand eines Arztes liegen. Der Versicherte muss sich daher für einen koordinierenden Arzt entscheiden. Das ist in der Regel der Hausarzt. Ihm obliegt die Betreuung des Versicherten und die Abstimmung der Behandlungsprozesse in den jeweiligen Programmen. Eine Ausnahme gilt für das DMP Brustkrebs; hier kann die Patientin zusätzlich einen Gynäkologen als koordinierenden Arzt wählen.
Die Datenübermittlung erfolgt elektronisch über ein DMP-Modul in der Software zur Praxisverwaltung.
Hinweise zu den Dokumentations- und Versandfristen sowie die Adressen der Datenstellen finden Sie auf den regionalen Seiten Ihrer AOK bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Krankenkassen müssen sich bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten an gesetzliche Datenschutzvorgaben halten. Der Patient willigt mit der Einschreibung in das Programm in die Übermittlung seiner Daten an die entsprechenden Stellen ein. Er muss über die weitergeleiteten Daten informiert werden.
Bei jedem Bearbeitungsschritt werden strengste gesetzliche Sicherheitsvorschriften beachtet, sodass der Schutz der Daten jederzeit gewährleistet ist. Bei allen beteiligten Institutionen haben nur speziell ausgewählte und besonders geschulte Mitarbeiter Zugang zu den Daten.
Die DMP waren bei ihrer Einführung an einen finanziellen Ausgleichsmechanismus zwischen den Krankenkassen, den Risikostrukturausgleich (RSA), gekoppelt worden sind. Die Teilnehmer an einem DMP bildeten eine besondere Versichertengruppe, für die die Krankenkassen zusätzliche Mittel aus dem Risikostrukturausgleich erhielten. Sie dienten dazu, die deutlich höheren Kosten für die Behandlung chronisch Kranker auszugleichen. Intention des Gesetzgebers bei dieser Entscheidung war, Anreize für die Krankenkassen zu schaffen, strukturierte Behandlungsprogramme anzubieten und die notwendigen Ressourcen in die Behandlung chronisch Kranker umzuleiten.
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) am 1. Januar 2009 gelten neue Regeln für die Finanzierung der DMP. Die Krankenkassen erhalten nun eine Pauschale für die Durchführung der Programme aus dem Gesundheitsfonds. Die sogenannte "Programmkostenpauschale" dient zur Deckung der Kosten für die ärztlichen DMP-Leistungen und Schulungen sowie für die kassenbezogenen Kosten, zum Beispiel für die Qualitätssicherung und die Evaluation der Programme.