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Vertrag

Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) und chronischer Herzinsuffizienz im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Stand :
01.04.2021
Inkrafttreten :
01.04.2021
Vertragspartner :
Krankenkassen in Westfalen-Lippe, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

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