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Versorgung mit Verbandmitteln und Trinknahrung in Sachsen Anhalt

Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln

Informationen zum Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln: Sie haben die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages nach Paragraf 31 Absatz 1 und 1a SGB V zur Versorgung mit Verbandmitteln für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Bei Interesse senden Sie uns bitte zwei unterzeichnete Exemplare der Vereinbarung an nachfolgende Adresse:

AOK Sachsen-Anhalt
2.0 FB Arzneimittel
39084 Magdeburg

Wir werden im Anschluss daran das Unterschriftsverfahren durchführen und Ihnen ein unterzeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen übermitteln.

Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt

Versorgungsvertrag für Trinknahrung

Versorgungsvertrag für Trinknahrung nach § 127 Abs. 2 SGB V
für Abrechnungen nach § 300 SGB V

Die Abrechnungserklärung ist ab dem 1. Oktober 2016 gültig.

Bei Interesse senden Sie uns bitte zwei unterzeichnete Exemplare der Vereinbarung an die nachfolgende Adresse.:

AOK Sachsen-Anhalt
2.2 FB Arzneimittel
39084 Magdeburg

Wir werden im Anschluss daran das Unterschriftsverfahren durchführen und Ihnen ein unterzeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen übermitteln.

Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt

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