Medizinprodukte
Es ist gesetzlich geregelt, in welchen Fällen Medizinprodukte in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden können.
In Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) sind alle verordnungsfähigen Medizinprodukte abschließend aufgeführt. In dieser werden unter der Produktbezeichnung auch die medizinisch notwendigen Fälle genau benannt.
Bitte beachten Sie
- Generell erstattungsfähig sind Medizinprodukte, wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet sind und die Verordnungsbedingungen erfüllt sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte.
- Nicht erstattungsfähig sind Medizinprodukte, wenn sie nicht in der Anlage V der AM-RL gelistet sind oder die dort angegebene Befristung abgelaufen ist.
- Ausnahme: Verschreibungspflichtige Medizinprodukte zur Empfängnisverhütung (z. B. Kupferspirale, Kupferball), die nicht in der Anlage V AM-RL gelistet sind, können bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden (§ 24a SGB V)!
- Eine Diagnose ist Bestandteil der Patientendokumentation und auf der Verordnung aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
- Für Patientinnen und Patienten fällt analog zu den Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung an.
- Die Abrechnung der Medizinprodukte erfolgt zu der im Arzneiversorgungsvertrag1 festgelegten Preisberechnung:Apothekeneinkaufspreis (AEP) + 13 % + MwSt. = Apothekenverkaufspreis (AVP)
- Alle Verordnungen sind als Stückzahl- bzw. Mengenverordnung auszustellen, da bei Medizinprodukten die Packungsgrößenverordnung nicht gilt.
- Ein Austausch von Arzneimitteln gegen Medizinprodukte und umgekehrt ist nicht erlaubt.
Die Anlage V („Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“) der AM-RL ist online auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses einsehbar.
Handout Medizinprodukte
Hintergrundinformationen
1 Stand: 01.02.2023. Der Arzneiversorgungsvertrag zwischen dem Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. und der AOK Niedersachsen ist in der aktuellen Fassung zu finden unter aok.de/gp/nds > Apotheken > Verträge für Apotheken > Rahmenvertrag.