Die AOK Bayern hat mit dem Fachhandel für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V. (FAB) zum 01.02.2025 einen Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln durch den Sanitätsfachhandel geschlossen.
Dieser fasst die Inhalte aus den nachfolgend gelisteten Verträgen zusammen:
- Hilfsmittelversorgungsvertrag (AC/TK 15 02 750)
- Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen (AC/TK 15 02 305)
- Vertrag über die Versorgung mit Brustprothesen (AC/TK 15 02 037)
- Vertrag über die Versorgung mit Einlagen und Therapieschuhen (AC/TK 15 02 031)
- Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (AC/TK 15 02 817)