Die AOK Bayern hat mit dem Fachhandel für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.V. (FAB) zum 01.02.2025 einen Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln durch den Sanitätsfachhandel geschlossen, dieser wird zum 01.02.2026 fortgeschrieben.
Dieser fasst die Inhalte aus den nachfolgend gelisteten Verträgen zusammen:
- Hilfsmittelversorgungsvertrag (AC/TK 15 02 750)
- Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen (AC/TK 15 02 305)
- Vertrag über die Versorgung mit Brustprothesen (AC/TK 15 02 037)
- Vertrag über die Versorgung mit Einlagen und Therapieschuhen (AC/TK 15 02 031)
- Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (AC/TK 15 02 817)