Hinweise für die Blankoverordnung
Diagnosegruppen, für die eine Blankoverordnung möglich ist |
|
Hausbesuch und Therapiebericht werden vom Arzt verordnet. |
|
Die Felder: „Heilmittel“ (hier wird stattdessen „Blankoverordnung“ aufgedruckt), „ergänzendes Heilmittel“ und „Therapiefrequenz“ bleiben frei. |
|
Es gilt weiterhin die Heilmittelrichtlinie. |
|
Gültigkeit der Blankoverordnung
- Die Verordnung ist ab Verordnungsdatum max. 16 Wochen gültig.
- Bei Unterbrechungen (z. B. Krankheit, Urlaub, etc.) verliert die Verordnung nicht ihre Gültigkeit.
- Bitte erst nach Ablauf der Gültigkeit abrechnen. Teilabrechnungen sind unzulässig
Im Falle einer Abrechnung nach z. B. 6 Wochen, darf der Arzt keine neue Verordnung ausstellen (bei gleicher Diagnosegruppe und Diagnose, hier ICD-10-zweistellig z. B. F06).
Folgende Regelungen gelten bei mehreren Verordnungen im zeitlichen Zusammenhang:
Abrechnung Beispiel 1: Rückseite und Datensatz
Hinweise für die Abrechnung (im DTA zu beachten)
Versorgungsbezogene Pauschale & Analyse
- dürfen 1-mal je Blankoverordnung abgerechnet werden.
- müssen nicht auf der Rückseite vom Versicherten bestätigt werden.
So könnte Ihr Datensatz aussehen:
Zeitintervalle im DTA:
0: Versorgungsbezogene Pauschale & Analyse
1: 30min + 15min VND* = Faktor 3
2: 45min + 15min VND = Faktor 4
3: 45min + 15min VND = Faktor 4
4: 60min + 15min VND = Faktor 5
*Vor-und Nachbereitung und Dokumentation
Abrechnung Beispiel 2: Rückseite und Datensatz
Hinweise Vor- und Nachbereitung und Dokumentation (VND):
Die VND darf nur einmal pro Tag (auch bei mehreren Leistungen) abgerechnet werden.
(siehe Beispiel am 05.06.2024: 2 x 2 Zeitintervalle Behandlung und 1 x 1 Zeitintervall VND)
- 1-mal VND = 1 Zeitintervall á 15min → Keine eigene GPOS
- Muss nicht auf der Rückseite der Verordnung bestätigt werden (keine Unterschrift des Versicherten notwendig)
So könnte Ihr Datensatz aussehen:
Zeitintervalle im DTA:
0: Versorgungsbezogene Pauschale & Analyse
1: 45min + 15min VND* = Faktor 4
2: 30min + 15min VND = Faktor 3
3: 30min = Faktor 2
4: 60min + 15min VND = Faktor 5
* Vor-und Nachbereitung und Dokumentation
Hinweise zur Zuzahlung
- 10€ pro Verordnung + 10% der Verordnungsgebühr
- Der zu Beginn geplante Zuzahlungsbetrag kann durch die flexible Therapiegestaltung abweichen und ggf. höher aber auch niedriger ausfallen.
- keine Zuzahlung bei:
- Zuzahlungsbefreite Patienten
- Ergotherapeutische temporäre Schiene (Pos.-Nr. 54445 & 54446)
- Übermittlungsgebühr des Arztberichtes (Pos.-Nr. 59741)
- Versorgungsbezogene Pauschale (Pos.-Nr. 54503)
- Bei der Laufzeit von 16 Wochen kann ggf. mit dem Patienten eine Zwischenabrechnung durchgeführt werden
Hinweise zum DTA
Im DTA beachten:
- Neue Abrechnungspositionsnummern (siehe Download)
- Faktor ist in Zeitintervallen (15min = 1 Faktor) anzugeben
- Verordnungsart „5“
- Frequenz „0“