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Augenvertrag/Besondere ambulante augenchirurgische Versorgung

Definition

Um ihren Versicherten flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung anbieten zu können, hat die AOK Bayern mit dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) zum 1. April 2015 einen besonderen Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V zur Behandlung von speziellen Augenerkrankungen abgeschlossen.

Der Vertrag umfasst die intravitreale Therapie und bietet den in den Vertrag eingeschriebenen Versicherten zahlreiche Vorteile.

Teilnahmevoraussetzungen

Am Vertrag können Versicherte der AOK Bayern teilnehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen des Vertrages erfüllen, die an einer der folgenden Erkrankungen leiden und bei denen nach dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand eine intravitreale Therapie angezeigt ist:

  • feuchte altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • diabetisches Makulaödem (DMÖ)
  • Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV)
  • proliferative diabetische Retinopathie
  • choroidalen Neovaskularisation
  • nicht-infektiöse Uveitis

Bei diesen Erkrankungen entstehen unter der Netzhautmitte krankhafte Blutgefäße, aus denen Flüssigkeit oder Blut unter und in die Netzhaut austritt. Ein Botenstoff regt das Wachstum dieser Gefäße an und fördert den weiteren Flüssigkeitsaustritt. Werden diese Erkrankungen nicht therapiert, muss mit einer deutlichen Verschlechterung des Sehvermögens, bis hin zur Erblindung, gerechnet werden. Durch die Injektion von Medikamenten in das Innere des Auges kann der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden. Das Gefäßwachstum und der Flüssigkeitsaustritt können häufig aufgehalten werden, so dass das Fortschreiten der Krankheit verhindert werden kann.

Vertragsgegenstand

Der Vertrag bezieht sich auf die im Rahmen einer sogenannten intravitrealen Therapie erforderlichen medizinischen Leistungen. Gegenstand ist neben der intravitrealen Injektion auch die unmittelbare postoperative Nachsorge und die Verlaufskontrolle mittels optischer Kohärenztomographie (OCT). Bei der optischen Kohärenztomographie handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren zur Untersuchung des Augenhintergrundes. Die OCT ermöglicht es, die verschiedenen Schichten der Netzhaut detailliert darzustellen. Die OCT ist im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung derzeit nur für die Diagnostik und die Therapieüberwachung der feuchte altersbedingte Makuladegeneration (AMD) und des diabetisches Makulaödem (DMÖ) vorgesehen. Im Rahmen des Vertrages übernimmt die AOK Bayern für die eingeschriebenen Versicherten die Kosten für die Untersuchung aller oben genannten Erkrankungen.

Die Einschreibung in den Vertrag kann bei jedem operierenden Augenarzt erfolgen, der auch am Vertrag teilnimmt.

Weitere Informationen zu Vertrag und Vertragspartner

Weitere Informationen zum Vertrag, zu unserem Vertragspartner, zu den einzelnen Prozessen sowie den Teilnahmevoraussetzungen finden Sie unter der dafür eingerichteten Internetadresse:

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