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Vereinbarung für Rehabilitationssport und Funktionstraining in Bayern

Regelung der Vereinbarungen

Der Rahmenvertrag regelt die Durchführung, Vergütung und Abrechnung des allgemeinen Rehabilitationssports sowie des Rehabilitationssports in Herzgruppen und die Durchführung, Vergütung und Abrechnung des Funktionstrainings als ergänzende Leistung für die Versicherten der aller Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherung und Unfallversicherung) in Bayern.

Rahmenvertrag Rehabilitationssport und Funktionstraining

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