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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 08 (Einlagen)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 08 (Einlagen)
Stand:
01.01.2018
Inkrafttreten:
01.01.2018
Vertragspartner:
AOK Sachsen-Anhalt, Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt, Landesinnung Sachsen-Anhalt für Orthopädie-Schuhtechnik

Die Nachtragsvereinbarung war zunächst bis zum 30.09.2021 befristet. Die bestehende Nachtragsvereinbarung wurde nun bis zum 31.03.2022 verlängert und ist weiterhin gültig.

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