Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- VertragsgrundlagenPräqualifizierung
- GenehmigungsverfahrenElektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-SpitzenverbandHilfsmittelverzeichnis
- GKV-SpitzenverbandFestbeträge
Für die qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln haben die AOKs Verträge nach § 127 SGB V geschlossen. Interessierte und geeignete Leistungserbringer können den Verträgen zu gleichen Rahmenbedingungen beitreten.