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Von insgesamt 654.600 stationären Geburten des Jahres 2024 entfielen 215.900 auf einen Kaiserschnitt.

Foto: Hebamme mit Baby im Arm

Der G-BA hat das Disease-Management-Programm (DMP) Osteoporose umfassend überarbeitet. Neu sind unter anderem die Absenkung des Anspruchsalters für Männer auf 50 Jahre sowie angepasste Einschreibekriterien und Therapieempfehlungen.

Junge Ärztin erklärt einer Patientin anschaulich ein Wirbelsäulenmodell und erläutert dabei freundlich die Zusammenhänge.

Das Qualitätsindikatorensystem für die ambulante Versorgung (QISA) wurde um einen Band erweitert, der sich mit der adäquaten Behandlung nicht tumorbedingter Schmerzen befasst

Ein Mann sitzt auf einem Sofa und hält den Arm. Dabei verzieht er aufgrund von Schmerzen das Gesicht.

Mit dem neuen QISA-Band zu chronischen, nicht tumorbedingten Schmerzen steht erstmals ein strukturiertes Indikatorenset für die ambulante Versorgung zur Verfügung. Wie es Praxen bei einem ganzheitlichen Schmerzmanagement unterstützen kann, erläutert Mitautorin Cornelia Straßner.

Mehrere Personen aus verschiedenen Gesundheitsberufen, darunter eine Ärztin mit Stethoskop, sitzen gemeinsam an einem Tisch und besprechen sich.

Seit 2016 fördert der Innovationsausschuss mit Milliardenmitteln neue Versorgungsmodelle in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zehn Jahre nach dem Start fällt die Bilanz ambivalent aus: Zwar wurden mehr als 800 Projekte unterstützt, doch der Weg in die Regelversorgung bleibt häufig lang und komplex.

Mehrere Personen in medizinischer Kleidung stehen vor einer Glaswand mit bunten Haftnotizen und diskutieren.

Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist weiterhin der am häufigsten gewählte Ausbildungsberuf unter Frauen in Deutschland. Im Jahr 2024 entschieden sich 9,4 Prozent der weiblichen Auszubildenden für diesen Beruf. Bei Männern lag hingegen der Kraftfahrzeugmechatroniker mit einem Anteil von 7,5 Prozent an erster Stelle.

Empfang Arztpraxis (Symbolbild)

Ab 1. April 2026 gelten neue Regelungen für den Austausch von Biologika in Apotheken. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür die Arzneimittel-Richtlinie angepasst.

Apothekerin liest Medikamentenverpackung

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

Eltern können ab Januar 2026 die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder direkt im Kinderuntersuchungsheft nachvollziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Heft umfassend überarbeitet, um die Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge weiter zu stärken.

Patientin lächelt Zahnarzt an

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