Fachportal für Leistungserbringer

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Bei der spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, arbeiten Ärzte und Pflegedienste in einem Palliative-Care-Team (PCT) zusammen. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen.

Einzelheiten zu Anspruchsvoraussetzungen, Inhalt und Umfang der Leistungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung geregelt.

Richtlinie des G-BA

Weiterführende Informationen

Quickcheck - Hospiz-und Palliativversorgung

Der Online-Quickcheck zur Hospiz- und Palliativversorgung vermittelt Basiswissen zu Leistungen und Leistungserbringern in den Bereichen Hospiz- und Palliativversorgung und -beratung. Das Online-Lernprogramm steht Nutzern kostenlos zur Verfügung.

Mehr erfahren
Quickcheck - Hospiz-und Palliativversorgung
Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten