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Bericht zur Palliativversorgung

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) hat der GKV-Spitzenverband eine gesetzliche Berichtspflicht erhalten.

Alle drei Jahre ein Bericht

Der GKV-Spitzenverband muss dem Bundesministerium für Gesundheit alle drei Jahre über die Entwicklungen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und die Umsetzung der SAPV-Richtlinie berichten. Der erste Bericht wurde im Dezember 2017 veröffentlicht. Der nächste Bericht zur vertraglichen Umsetzung der SAPV wurde zum Stichtag 31. Dezember 2019 im Jahr 2020 abgegeben.

Quickcheck - Hospiz-und Palliativversorgung

Der Online-Quickcheck zur Hospiz- und Palliativversorgung vermittelt Basiswissen zu Leistungen und Leistungserbringern in den Bereichen Hospiz- und Palliativversorgung und -beratung. Das Online-Lernprogramm steht Nutzern kostenlos zur Verfügung.

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Quickcheck - Hospiz-und Palliativversorgung

Berichte des GKV-Spitzenverbandes

Die Berichte des GKV-Spitzenverbandes zum Stand der Entwicklung sowie der vertraglichen Umsetzung der SAPV, der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege sowie der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

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