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Vertrag

Versorgung mit Inkontinenzhilfen für in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebrachte Versicherte

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebrachte Versicherte
Stand :
01.07.2018
Inkrafttreten :
01.07.2018
Vertragspartner :

Vertragsdokument

Der Vertrag regelt die Abgeltung der Kosten der Versorgung inkontinenter Bewohner

  • einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise
  • einer Einrichtung der Behindertenhilfe

mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen.

Zur Vermeidung von Zuständigkeitskonflikten und zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei den Einrichtungen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (AOK RPS) werden die Kosten für Inkontinenzhilfen je AOK RPS-krankenversicherten inkontinenten Bewohner einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der Behindertenhilfe pauschal abgegolten.

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