Der Vertrag regelt die Abgeltung der Kosten der Versorgung inkontinenter Bewohner
- einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise
- einer Einrichtung der Behindertenhilfe
mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen.
Zur Vermeidung von Zuständigkeitskonflikten und zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei den Einrichtungen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (AOK RPS) werden die Kosten für Inkontinenzhilfen je AOK RPS-krankenversicherten inkontinenten Bewohner einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der Behindertenhilfe pauschal abgegolten.