Informationen für Leistungserbringer zum Datenaustauschverfahren nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI
Der Datenaustausch (DA) wird in folgenden Bereichen umgesetzt:
- Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
- Spez. Amb. Palliativversorgung nach § 37b SGB V (SAPV)
- Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V (AKI)
- Pflegesachleistungen nach § 36 SGV XI
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
- Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V
Informationen finden Sie in der Broschüre: Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren auf der Seite GKV DA sonstige Leistungserbringer bzw. GKV DA Pflege
- Jeder Vertragspartner benötigt zur Abrechnung mit der AOK Baden-Württemberg ein gültiges Institutionskennzeichen (IK)
- Internetseite zur ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
- Bitte teilen Sie eine Änderung des IKs, Adressänderung oder Geschäftsaufgabe nicht nur der ARGE-IK sondern auch der AOK Baden-Württemberg mit. - Abrechnungssoftware, die den Anforderungen der Richtlinien nach § 302 SGB V bzw. § 105 SGB XI entspricht.
- Informationen zur Datenübermittlung ITSCare - Datenannahmestelle
Für die Abrechnung sind maßgebend:
- Die geltenden Gesetze,
- die jeweiligen Rahmenverträge,
- die Vergütungsvereinbarungen,
- die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V bzw. die Einvernehmliche Festlegung über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen
- sowie Einzelheiten des Datenträgeraustausches gemäß § 105 SGB XI inklusive den Technischen Anlagen.
- Datenübermittlung via Mail: ITSCare – Datenannahme
- Abrechnung via KIM: aok-gesundheitskasse@aokbaden-wuerttemberg.kim.telematik
- Leistungserbringergruppen-Schlüssel (Vertragsnummer, ACTK)
- Technische Anlage 3, Vergütungsvereinbarungen, Rahmenvertrag - Gebührenpositionsnummer
- Technische Anlage 3, Vergütungsvereinbarungen, bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis, Genehmigungsschreiben - Abrechnungen über KIM/TI
- Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege
- gematik - KIM
Abrechnung von Leistungen nach § 37b SGB V
Leistungen nach § 37b SGB V werden für Versicherte der AOK Baden-Württemberg zentral bearbeitet. Bitte senden Sie die Papierunterlagen direkt an:
AOK – Die Gesundheitskasse Neckar-Alb
Team SAPV
Neustr. 2
72379 Hechingen