Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie und der physikalischen Therapie sowie Sprech- und Sprachtherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller beziehungsweise funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs.
Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte
Die Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte (HeilM-RL ZÄ) beschreibt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Insbesondere regelt sie die die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärzte mit den jeweiligen Therapeuten. Grundsätzlich unterscheidet sich die HeilM-RL ZÄ strukturell und inhaltlich nicht wesentlich von der Heilmittel-Richtlinie für Vertragsärzte.
Die HeilM-RL ZÄ regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller beziehungsweise funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs. Die Verordnung von Ergotherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.
Seit dem 1. Januar 2021 ist die grundlegend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) in Kraft.