Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Berufsfeld: Krankenhaus Ändern Gewähltes Berufsfeld: Krankenhaus Zurück zur Übersicht

Notfallambulanzen

Notfallambulanzen sollen akute Erkrankungen außerhalb der regulären Sprechstunden versorgen (§§ 75 Abs.1 und 76 Abs.1 SGB V).

Versorgung außerhalb der Sprechzeiten

Die ambulante Notfallbehandlung durch Krankenhäuser gilt als vertragsärztliche Leistung, wenn kein Vertragsarzt für die unmittelbare Behandlung des Patienten verfügbar ist. Sie ist vorgesehen für Patienten, die wegen akuter Erkrankungen außerhalb der regulären Sprechstunde dringend einen Arzt brauchen. Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung von Patienten teilnehmen, haben in der Regel niedrigere Kosten. Für sie gilt in der Abrechnung deshalb ein Abschlag von 50 Euro für jeden vollstationären Fall vom Erlösbudget.

Zurück zum Thema