Cannabishaltige Produkte
Cannabishaltige Produkte dürfen laut Gesetzgeber bei einer schwerwiegenden Erkrankung verordnet werden. Eine Erkrankung gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität aufgrund starker gesundheitlicher Einschränkungen (wie etwa einem vorliegenden Pflegegrad oder Grad der Behinderung) dauerhaft und erheblich beeinträchtigt.