AKI: G-BA regelt Voraussetzungen für Videosprechstunde
Seit Juli 2026 können auch Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das gilt allerdings nur für Folgeverordnungen und mit Einschränkungen.

Folgeverordnung per Videosprechstunde bei AKI möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass außerklinische Intensivpflege (AKI) künftig auch per Videosprechstunde verordnet werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wichtige Voraussetzungen für eine Verordnung der AKI per Videosprechstunde:
Eine erstmalige ärztliche Verordnung kann nicht per Videosprechstunde erfolgen. Die verordnungsrelevante Diagnose, funktionelle Einschränkungen und der Bedarf an Pflegefachpersonen müssen zuvor im Rahmen einer unmittelbaren körperlichen Untersuchung festgestellt worden sein.
Bei jeder Folgeverordnung per Videosprechstunde ist zu prüfen, ob die Erkrankung eine sichere Beurteilung der Voraussetzungen zulässt. Ist dies nicht der Fall, ist eine persönliche Untersuchung erforderlich.
Innerhalb der letzten zwölf Monate muss mindestens einmal eine persönliche ärztliche Konsultation stattgefunden haben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass relevante medizinische Befunde nicht ausschließlich digital beurteilt werden.
Ein Anspruch auf eine Verordnung per Videosprechstunde besteht nicht. Sie ist eine Option für Ärztinnen und Ärzte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Regelung betrifft schwerstkranke Patientinnen und Patienten mit einem hohen Bedarf an intensivpflegerischer Versorgung außerhalb des Krankenhauses. Die Entscheidung soll sicherstellen, dass der Einsatz von Videosprechstunden qualitätsgesichert und bedarfsgerecht erfolgt.
Seit Juli 2026 Inanspruchnahme möglich
Folgeverordnungen für die außerklinische Intensivpflege können ab dem 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde erfolgen. Dafür hat der Bewertungsausschuss den EBM angepasst. Ärztinnen und Ärzte nutzen weiterhin die Formulare 62B (Verordnung) und 62C (Behandlungsplan).
- Gemeinsame BundesausschussPressemitteilung zur Videosprechstunde bei der AKI
- Gesundheitspartner-Portal der AOKWeiterführende Information rund um die AKI