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Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Ärztinnen und Ärzte zur Auskunft über mögliche Fehler. Doch ohne Sanktionen bleibt die Vorschrift oft wirkungslos. Der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Johannes Brocks plädiert für klare Regelungen, eine offene Fehlerkultur – und besseren Zugang zu den vollständigen Patientenakten.

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2026 veröffentlicht.

Arztkleidung und Stethoskop liegen auf Tisch

Der AOK-Gesundheitsnavigator hat den Deutschen Gesundheits-Award 2025 in der Kategorie „Ärzte- & Kliniksuche – Portale“ erhalten. Ebenfalls ausgezeichnet wurde die App „AOK Schwanger“. Die Preisverleihung fand am 10. September 2025 in Berlin statt.

Hintergrundbanner für den Deutschen Gesundheits-Award 2025 mit den Logos von ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität. Zwei große Kreise mit dem Text 'DEUTSCHER GESUNDHEITS-AWARD 2025'.

Wie lässt sich die Versorgungsqualität in Deutschland steigern – mit weniger Brüchen im System? Hierfür liefert das Wissenschaftliche Institut der AOK, kurz WIdO, mit seinen Datenanalysen seit Jahren wichtige Impulse. Anlässlich seines Ruhestands zieht der langjährige Geschäftsführer Jürgen Klauber Bilanz.

Zwei Ärztinnen in weißen Kitteln diskutieren. Die Ärztin auf der rechten Seite hält ein Tablet, während die Ärztin auf der linken Seite ein Tablet in der Hand hat. Beide tragen Stethoskope um den Hals.

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