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Weitere Meldungen

Die Voraussetzungen einer sogenannten hypothetischen Einwilligung nach Aufklärungsfehlern sind laut BGH sehr eng auszulegen.

Foto: Goldstatue als Symbol für Rechtsprechung

Zum 1. Januar 2026 treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft, weitere folgen im Laufe des Jahres. Der Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Neuregelungen, die für Leistungserbringende relevant sind.

Zu sehen ist die Jahreszahl 2026. Die Null wird durch das Bruststück eines Stethoskops dargestellt.

Die Dezember-Ausgabe des Newsletters ist erschienen.

Die externe einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung zeigt im Jahr 2025 etwa gleichbleibende Leistungen.

Foto: Teambesprechung im Krankenhaus

Der "Familiencoach Depression" der AOK wurde um ein neues Modul zu Depressionen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes erweitert. Es vermittelt Wissen und Strategien zum Umgang mit peripartalen Depressionen.

Etwa 60 Prozent der heute vollstationär versorgten Fälle haben Potenzial für eine ambulante Behandlung. Das geht aus einer empirischen Modellrechnung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor.

Die Selbstverwaltungspartner haben sich geeinigt – die Werte bleiben dennoch offen.

Foto: Hand einer Person zeigt auf ein Chart im Tablet.

Die neue Version enthält erstmals Hybrid-DRGs, auch ein erster Blick auf die Vorhaltebewertungsrelationen ist möglich.

Foto: Frau wird in Narkose versetzt

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

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