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Die 2020 eingeführte Selbstkostendeckung in der Pflege verschärft den Wettbewerb um Personal, treibt die Ausgaben für Kliniken und erschwert die Budgetverhandlungen. Das ist die Bilanz einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zu Effekten des sogenannten Pflegebudgets.

Foto: Pflegeteam am Patientenbett

Krebs bleibt zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Doch Überlebenschancen Betroffener sind in den vergangenen zwanzig Jahren gestiegen.

Im Jahr 2024 ist die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen weiter gestiegen. Besonders stark wuchsen (teil-)stationäre Einrichtungen. In der Pflege nahm vor allem die Zahl der Pflegeassistenzkräfte zu, während auch das Arbeitsvolumen insgesamt leicht anstieg.

Zusammenarbeit unter medizinischem Fachpersonal: Das Bild zeigt Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte im Gespräch.

Seit dem 1. Januar 2026 können Kliniken und Arztpraxen mehr als 100 weitere Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen.

Foto: Patientin bei einer Augenoperation

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

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