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Innovationsfonds: 22 Berichte für das vierte Quartal 2025

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im vierten Quartal des Jahres 2025 insgesamt 22 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen. Diese Berichte enthalten Ergebnisse zu Projekten, die potenziell die Gesundheitsversorgung verbessern.

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Zwei junge Personen diskutieren an einer Glaswand über Workflows diskutiert oder Arbeitsprojektprozesse: Symbolbild für Innovation und agiles Arbeiten
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Transferempfehlung für die Regelversorgung

Von den eingereichten Projekten entfallen 16 auf die Versorgungsforschung (VSF), während sechs Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen (NVF) stammen. Versorgungsforschung liefert wissenschaftliche Grundlagen zur Verbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung. Neue Versorgungsformen gehen über die bisherige Regelversorgung hinaus.

Was steht in den Beschlüssen?

Der Innovationsausschuss legt in seinen Beschlüssen fest, welche Organisationen oder Institutionen er zur Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten oder zur Kenntnisnahme der Ergebnisse auffordert.

Für sechs Projekte empfahl der Ausschuss die Transferkategorie „Prüfbitte/Überführung“. In fünf dieser sechs Fälle handelte es sich um Projekte der Versorgungsforschung, die medizinische Leitlinien neu entwickelt oder überarbeitet haben. Die entsprechenden Fachgesellschaften werden hier konkret gebeten, diese wissenschaftlichen Standards in die ärztliche Behandlungsroutine zu implementieren.

Eine Ausnahme bildet das Projekt ImPuls (Neue Versorgungsformen): Hier adressierte der Ausschuss direkt den GKV-Spitzenverband sowie die Wettbewerbsverbände der Kassen. Sie wurden gebeten, die erfolgreiche Bewegungstherapie über Verträge zur Besonderen Versorgung (§ 140a SGB V) oder zum Rehabilitationssport (§ 43 SGB V) direkt in die Versorgung zu bringen.

Zwölf weitere Projekte erhielten die Einstufung „Weitergabe der wissenschaftlichen Erkenntnisse“. Hierbei handelt es sich um Projekte, die zwar keine direkte neue Kassenleistung begründen, aber dennoch wertvolles Wissen – etwa für medizinische Leitlinien oder Versorgungspläne – liefern. Die Ergebnisse werden daher gezielt an Fachgesellschaften, Verbände oder Institutionen weitergeleitet, damit diese die Erkenntnisse in ihrer Arbeit nutzen können.

Für die übrigen vier Projekte sprach der Ausschuss keine Transferempfehlung aus. Hier wurden vor allem methodische Einschränkungen festgestellt: hohe Dropout-Raten, nicht eingehaltene Studiendesigns oder fehlende Parallelgruppen führten zu einer deutlich eingeschränkten Aussagekraft. Zudem fehlte in mehreren Fällen ein belastbarer Wirksamkeitsnachweis, sodass eine Überführung in die Regelversorgung nicht empfohlen werden konnte.

Transferbeschlüsse im vierten Quartal 2025

Bis zum 19. Dezember 2025 hat der Innovationsausschuss Transferbeschlüsse für die folgenden Projekte aus den Bereichen Versorgungsforschung und neue Versorgungsformen erstellt. Links zu weiterführenden Informationen sowie zu den Abschlussberichten finden sich unten, sortiert nach Monaten.

Innovationsausschuss

Weiterführende Informationen