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Früherkennung einheitlich im Gelben Heft

Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert.

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Zahnärztin schaut in den Mund eines lächelnden Jungen
iStock.com/santypan

Einheitliche Dokumentation stärkt Zusammenarbeit

Zahnärztinnen und Zahnärzte halten die Befunde der zahnmedizinischen Früherkennungsuntersuchungen nun direkt im Gelben Heft fest. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Fachrichtungen. Kinderärztinnen und Kinderärzte erkennen auf einen Blick den Stand der Zahngesundheit eines Kindes und können bei Bedarf gezielt auf eine notwendige zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung hinweisen.

Neue Einlegeblätter für bestehende Gelbe Hefte

Neugeborene erhalten seit dem 1. Januar 2026 ein Gelbes Heft, das alle ärztlichen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9 sowie Z1 bis Z6) umfasst. Bereits ausgegebene Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Für diese erhalten Eltern von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt spezielle Einlegeblätter für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder. Darauf weisen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin.

Zahnärztliche und ärztliche Praxen erhalten Einleger und Aufkleber über ihre jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder Kassenärztliche Vereinigung (KV).

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