Früherkennung einheitlich im Gelben Heft
Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert.

Einheitliche Dokumentation stärkt Zusammenarbeit
Zahnärztinnen und Zahnärzte halten die Befunde der zahnmedizinischen Früherkennungsuntersuchungen nun direkt im Gelben Heft fest. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Fachrichtungen. Kinderärztinnen und Kinderärzte erkennen auf einen Blick den Stand der Zahngesundheit eines Kindes und können bei Bedarf gezielt auf eine notwendige zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung hinweisen.
Neue Einlegeblätter für bestehende Gelbe Hefte
Neugeborene erhalten seit dem 1. Januar 2026 ein Gelbes Heft, das alle ärztlichen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9 sowie Z1 bis Z6) umfasst. Bereits ausgegebene Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Für diese erhalten Eltern von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt spezielle Einlegeblätter für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder. Darauf weisen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin.
Zahnärztliche und ärztliche Praxen erhalten Einleger und Aufkleber über ihre jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Weiterführende Informationen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-SpitzenverbandDas Gelbe Heft kommt jetzt mit zum Zahnarztbesuch
- News vom 23.12.2025Das gilt ab 2026