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Leistungsbeträge

Das PUEG sieht die Anhebung von Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung vor. Das Ziel ist, die Pflegebedürftigen bei steigenden Kosten zu entlasten und ihre Angehörigen zu unterstützen.

Anhebung der Leistungsbeträge

Der Gesetzgeber hat mit dem PUEG die Anhebung der Leistungsbeträge in mehreren Schritten beschlossen. Ein Schwerpunkt liegt hier insbesondere auf der ambulanten Pflege.

  • Zum 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld um 5 Prozent an. Gleichzeitig werden auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um 5 Prozent angehoben.
  • Zum 1. Januar 2025 steigen dann alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – in Höhe von 4,5 Prozent an. Auch das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen steigen mit diesem Schritt nochmals um 4,5 Prozent an.
  • Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Erhöhung geplant, die sich am Anstieg der Kerninflationsrate in den drei vorausgehenden Kalenderjahren, für die zu diesem Zeitpunkt die Daten vorliegen, orientiert. Hierbei werden wiederum sämtliche Leistungsbeträge der Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung regelgebunden automatisch dynamisiert.

Aktuelle gesetzliche Regelung

Weiterführende Informationen