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Hybrid-DRG: Vergütung steht fest

Seit dem 1. Januar 2026 können Kliniken und Arztpraxen mehr als 100 weitere Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen.

News Krankenhaus
Foto: Patientin bei einer Augenoperation
iStockfoto/bojanstory

Hundert weitere Leistungen können ambulant erbracht werden

Die Vergütung von Leistungen im Rahmen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) steht jetzt fest. Seit dem 1. Januar 2026 können Kliniken und Arztpraxen über insgesamt 69 Hybrid-DRGs mehr als 100 weitere Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen und abrechnen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege war die Höhe der Vergütung unklar. Hintergrund ist, dass neben anderen Faktoren auch der Veränderungswert der Krankenhausvergütung in die Berechnung der Hybrid-DRG einfließt.

Auch Fälle mit zwei Belegungstagen können hybrid sein

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