Fachportal für Leistungserbringer

Rabattverträge zu Arzneimitteln in Nordrhein und Hamburg

OpenHouse-Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V mit interessierten pharmazeutischen Unternehmen zu ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen

Sie sehen regionale Inhalte der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland

Open-House-Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet gemäß § 130a Abs. 8 SGB V jedem geeigneten, zuverlässigen und leistungsfähigen pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen zu ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen an.

Registrierung beim Deutschen Vergabeportal (dtvp)

Wenn Sie am Abschluss eines Vertrages interessiert sind, registrieren Sie sich – falls nicht bereits geschehen - bitte zunächst mit Ihren Unternehmensdaten auf der Internetseite des Deutschen Vergabeportals (dtvp):

https://www.dtvp.de/Center/company/login.do

Die Registrierung erfolgt einmalig.

Versand der Unterlagen

Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus

  • der Eigenerklärung zum Eignungsnachweis sowie
  • einem Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwei Jahre).

Bitte senden Sie diese an folgende E-Mail-Adresse:

open-house@rh.aok.de

Eine postalische Zusendung der Eignungsnachweise im Original ist nicht notwendig.

Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen und von uns geprüft wurden, werden wir Ihnen unverzüglich die Vertragsunterlagen übermitteln.

Bitte senden Sie die Vertragsunterlagen an folgende Adresse:

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
Geschäftsbereich Arzneimittel/Apotheken
Nicht öffnen!
OpenHouse-Verträge
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf

Sofern Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder zu den einzureichenden Unterlagen haben, senden Sie uns diese bitte per E-Mail an open-house@rh.aok.de.

Hinweis

Bei den Verträgen handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags beziehungsweise öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinien 2004/18/EG und 2014/24/EG beziehungsweise der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da allen geeigneten, zuverlässigen und leistungsfähigen Unternehmen Vertragsverhandlungen und Vertragsschlüsse angeboten werden. Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (unter anderem Beschluss vom 11. Januar 2012 - Az. VII-Verg 57/11 Randnr. 62) sowie der Rechtsprechung des EuGHs zum Open House Modell vom 02. Juni 2016, C-410/14, entfällt ein Wettbewerbsvorteil für ein Unternehmen, und es findet kein Wettbewerb statt, wenn ein Vertragsschluss jederzeit rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Kontakt zu Ihrer AOK Rheinland/Hamburg (Rheinland)

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten