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Gesetzliche Qualitätssicherung

Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, an Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Zu diesem Zweck werden seit Jahren Daten zur Krankenhausbehandlung erhoben und statistisch ausgewertet.

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Transparenz durch Vergleich

Qualitätssicherung ist eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, an Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Zu diesem Zweck werden bereits seit vielen Jahren Daten zur Krankenhausbehandlung erhoben und statistisch ausgewertet. Die Kliniken werden bundesweit anhand von Qualitätsmerkmalen miteinander verglichen. Bei Bedarf können Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung gezielt angestoßen werden. Das Ziel der Qualitätssicherung ist es, die Behandlungsqualität nachhaltig zu verbessern. Einige Qualitätssicherungsverfahren sehen zusätzlich eine sektorübergreifende Qualitätssicherung vor. Hierzu werden Daten des ambulanten und stationären Sektors erhoben.

Stationäre und sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in den Richtlinien über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zugelassene Krankenhäuser fest, auf welche Leistungsbereiche in der stationären Versorgung sich die stationäre und sektorenübergreifende Qualitätssicherung konzentriert. Ausführliche Informationen zur Datenerfassung für die stationäre und sektorenübergreifende Qualitätssicherung, die Dokumentation und Ausfüllhinweise zu den einzelnen Leistungsbereichen sind auf der Homepage des Instituts Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu finden. 

Weiterführende Informationen

Strukturierter Dialog

Wenn Leistungserbringer im Rahmen der Qualitätssicherung auffallen, wird ein Strukturierter Dialog durchgeführt. Zuständig sind für die meisten Verfahren die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) auf der Ebene der Bundesländer. Für Verfahren mit selteneren Leistungen, etwa Herztransplantationen, ist das IQTIG zuständig. Werden bei der Auswertung der Krankenhausdaten Auffälligkeiten festgestellt, so thematisieren entweder LAG oder IQTIG die Defizite im direkten Kontakt mit der betroffenen Klinik. Ziel ist es, Krankenhäuser dabei zu unterstützen, die Prozesse und die Versorgungsqualität kontinuierlich zu verbessern. Dafür stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. So bekommen Krankenhäuser mit auffälligen Ergebnissen Hinweise auf den Verbesserungsbedarf. Falls nötig, wird die Klinik gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Auch kollegiale Gespräche oder Vor-Ort-Begehungen gehören zum Strukturierten Dialog. Die Ergebnisse des Strukturierten Dialogs fasst das IQTIG jährlich in einem Bericht zusammen.

Weiterführende Informationen

Qualitätsreport

Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wertet im Auftrag des G-BA Daten der Krankenhäuser im Rahmen der externen Qualitätssicherung aus. Die Ergebnisse werden im jährlich erscheinenden Qualitätsreport veröffentlicht. Insgesamt wertete das IQTIG für diesen Qualitätsreport rund 3,3 Millionen Datensätze zur Versorgungsqualität aus, darunter 2,5 Millionen für die stationäre Qualitätssicherung. Zirka 1.500 Krankenhäuser an etwa 1.800 Standorten lieferten Daten für die stationäre Qualitätssicherung. Die Indikatoren zielen dabei ebenso auf diagnostische und therapeutische Maßnahmen wie auf die Überprüfung der korrekten Indikationsstellung und die Sterblichkeit im Krankenhaus.

Seit 2017 werden für den Qualitätsreport auch sektorenübergreifende Ergebnisse des ambulanten und des stationären Bereichs ausgewertet. Im QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie liefern insgesamt 273 Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und 1.063 Krankenhausstandorte Qualitätsergebnisse.

In den Kalenderjahren 2021 und 2022 wurde der Qualitätsreport ausgesetzt.

Weiterführende Informationen

Strukturierter Qualitätsbericht der Kliniken

Zusätzlich erstellen Krankenhäuser jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht. Dieser gliedert sich in drei Teile:

  1. Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses beziehungsweise des Standortes
  2. Struktur- und Leistungsdaten der Fachabteilungen beziehungsweise Organisationseinheiten
  3. Qualitätsdaten aus der externen stationären Qualitätssicherung

Über Inhalt und Umfang dieser Berichte entscheidet der G-BA. Die Informationen aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser sind im AOK-Krankenhausnavigator recherchierbar beziehungsweise können dort als kompletter Qualitätsbericht für jedes einzelne Krankenhaus heruntergeladen werden.
 

Weiterführende Informationen

Qualitätsverträge

Im Rahmen modellhafter Qualitätsverträge müssen Kliniken und Krankenkassen für bestimmte Leistungsbereiche individuelle Vereinbarungen zur Förderung einer hochwertigen Versorgung schließen. Damit soll erprobt werden, ob sich die Behandlungsqualität im Krankenhaus durch spezifische Anreize verbessern lässt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht jeweils zum Ende eines Monats einer Liste aller abgeschlossenen Qualitätsverträge auf seiner Webseite zum Thema.

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