Fachportal für Leistungserbringer

Bundesweite Nutzung von Krebsregisterdaten

Um die Versorgung und Erforschung von Krebserkrankungen zu verbessern, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Krebsregisterdaten künftig intensiver nutzen.

Neue Aufgaben für das Robert-Koch-Institut

Um die Versorgung und Erforschung von Krebserkrankungen zu verbessern, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Krebsregisterdaten künftig intensiver nutzen. Dafür erhält das bundesweite Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert-Koch-Institut neue Aufgaben. Der Datenbestand der klinischen und epidemiologischen Krebsregister in den Bundesländern soll ausgebaut und bundesweit zusammengeführt werden. Die Grundlagen dafür schafft das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten. Zum 31. Dezember 2025 soll das ZfKD seinen ersten Bericht zur bundesweiten Erfassung und Nutzung von Krebsregisterdaten vorlegen.

In einer ersten Stufe sollen die Datensätze der epidemiologischen Register um Daten der klinischen Krebsregistrierung erweitert werden. Damit erhält das ZfKD umfassendere Informationen zu Therapien und Krankheitsverläufen, die auch der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zur Verfügung stehen, darunter detaillierte Angaben zu Befunden, Therapien und Krankheitsverlauf. Der neue Datenpool soll die Verbreitung von Krebs, das Versorgungsgeschehen und den Versorgungsbedarf präziser abbilden; er könnte bessere Prognosen ermöglichen und die Grundlagen für regionale Vergleiche zwischen Therapieregimes und Überlebensraten schaffen.

In der zweiten Stufe soll es möglich werden, die Daten in Bezug auf Patienten und Leistungserbringer auszuwerten. Entsprechende Informationen sollen in Bezug auf konkrete Anlässe registerübergreifend abgerufen und analysiert werden können. Dafür will das BMG einen kooperativen Datenverbund aus ZfKD und klinisch-wissenschaftlichen Akteuren der Forschung und Versorgung schaffen. Für den Datenaustausch und die Verknüpfung von Krebsregister- mit weiteren Daten erhält der Verbund eine eigene Plattform – die Konzeption, Nutzung und Entwicklung dieser Plattform wird vom ZfKD, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT), der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Krebshilfe fachlich begleitet. In diesem Zusammenhang soll beim ZfKD eine zentrale Antrags- und Registerstelle entstehen, die Wissenschaftlern den Zugang zu Registerdaten vermittelt. Gleichzeitig sollen die Informationen mit Daten aus der Qualitätssicherung und aus organisierten Programmen zur Früherkennung abgeglichen werden können.

Auf dieser Basis berichtet das ZfKD künftig alle zwei Jahre über das Krebsgeschehen in Deutschland, insbesondere über die Häufigkeit und Entwicklungen von Krebserkrankungen. Alle fünf Jahre soll das Institut wesentliche Entwicklungen bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen in Deutschland in einem Bericht zusammenfassen und veröffentlichen.

  • Datenpflege
  • Erstellung von jährlichen Studien zum Krankheitsgeschehen in Deutschland
  • Aufbau und Pflege des öffentlichen Antragsverzeichnisses zu Forschungsvorhaben
  • Beratung der Antragsteller
  • Berichterstattung zur Datennutzung
  • Mitwirkung in wissenschaftlichen Gremien und internationalen Organisationen mit Bezug zur Krebsforschung

Einheitlicher Datensatz

Um entsprechende Daten bundesweit nutzen zu können, müssen alle Register einen definierten „einheitlichen onkologischen Basisdatensatz“ verwenden. Das BMG hat dazu festgelegt, dass der gemeinsame klinisch-epidemiologische Basisdatensatz der ADT und der Gesellschaft für Krebsregister in Deutschland (GEKID) zu diesem Zweck verwendet werden soll. Alle weiteren Festlegungen, die der Interoperabilität dieser Daten dienen, werden auf der Grundlage dieses Datensatzes getroffen.

Expertenbeirat und Wissenschaftsausschuss

Das BMG beruft zur Unterstützung des ZfKD einen Expertenrat aus sach- und fachkundigen Vertretern einschlägiger Verbände, medizinischer Fachgesellschaften und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus sind der gemeinsame Bundesausschuss, die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Patientenorganisationen im Beirat vertreten; hinzu kommen die Bundesländer und weitere Experten. Die Amtszeit beträgt je fünf Jahre. Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die durch das BMG genehmigt wird.

Zudem beruft das BMG einen wissenschaftlichen Ausschuss mit datenschutzrechtlicher Expertise, der Forschungsvorhaben und insbesondere damit verbundene Risiken in Bezug auf die Nutzung personenbezogener Daten bewerten soll. Auch der wissenschaftliche Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch das BMG genehmigt wird.

Datennutzung

Das ZfKD kann auf Antrag anonymisierte, aggregiert oder pseudonymisierte Daten(sätze) an Dritte (Forschungseinrichtungen) übermitteln, sofern diese der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Die Anträge werden durch den Wissenschaftlichen Ausschuss insbesondere im Hinblick auf das Risiko einer Identifizierung einzelner Personen bewertet. Weicht das ZfKD von der Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses ab, muss es dies begründen. Für spezifische technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten stimmt sich das ZfKD mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ab. Bei missbräuchlicher Nutzung der Daten werden Antragsteller bis zu zwei Jahre lang von der Nutzung ausgeschlossen.

Zusammenarbeit mit den Landesregistern

Das ZfKD prüft die Daten der Landesregister und sorgt dafür, dass die Krebsregistrierung harmonisiert wird. Landesspezifische Besonderheiten werden dokumentiert. ZfKD und Krebsregister der Länder sorgen gemeinsam für den reibungslosen Austausch der Datensätze.