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Qualitätsvertrag zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten (prolongiertes Weaning)

Um den Erfolg der Beatmungsentwöhnung (Weaning) zu steigern, hat die AOK PLUS mit hochqualifizierten und besonders geeigneten stationären Weaningzentren in Sachsen und Thüringen einen Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V geschlossen.

Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V

Das Versorgungsangebot richtet sich speziell an Versicherte, bei denen sich die Beatmungsentwöhnung im Krankenhaus als besonders schwierig gestaltet (prolongiertes Weaning) bzw. die intensivpflegerisch versorgt werden (Häusliche Krankenpflege mit spezieller Krankenbeobachtung bzw. außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V) und einer Dauerbeatmung bzw. einer Tracheostomaversorgung bedürfen.

Im Wesentlichen besteht der Vertrag aus zwei Bausteinen:

  • akutstationärer Beatmungsfall
    Die Verlegung von geeigneten Beatmungspatienten zu besonders geeigneten stationären Weaningzentren wird unterstützt. Neue gesetzliche Regelungen aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) ergänzen dieses Ziel.
  • außerklinische Beatmung mit Intensivpflege
    Für außerklinisch versorgte beatmete bzw. tracheotomierte Patienten erfolgt eine qualifizierte Feststellung des Weaning- bzw. Dekanülierungspotentials (Assessment) durch Experten aus Weaningzentren. Die Verlegung von geeigneten Patienten zu besonders geeigneten Zentren mit dem Ziel des Weaning wird unterstützt. In das Versorgungskonzept werden auch Vertragsärzte und Intensivpflegedienste einbezogen.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen beginnt der Vertrag mit einer sechsmonatigen Nullwertmessung zur Ermittlung der Versorgungsqualität vor dem Wirksamwerden des Vertrages. Ab April 2023 können Versicherte der AOK PLUS in den Qualitätsvertrag eingeschrieben werden.

Ziel des Qualitätsvertrages

Mit dem Versorgungsangebot werden höherwertiger Qualitätsanforderungen etabliert, die zu einer messbaren Verbesserung der Versorgungsqualität für Beatmungspatienten in Sachsen und Thüringen führen sollen. Dies bedeutet für die betroffenen Patienten eine deutliche Steigerung der Lebensqualität sowie Selbstbestimmung. Durch die angestrebte Vermeidung einer maschinellen Dauerbeatmung werden typische Begleiterkrankungen vermieden und eine aktive Teilnahme am Leben für die Versicherten wieder möglich.

Partner

Die AOK PLUS hat den Qualitätsvertrag mit besonders geeigneten Weaningzentren abgeschlossen. Aktuelle Vertragspartner sind:

  • Klinikum Chemnitz
  • Zentralklinik Bad Berka

Der Vertrag wird wissenschaftlich durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) evaluiert.

Anlage

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