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Arztinformation Kooperationsvertrag Sekundärprävention Sachsen

Grundlage bildet der Öffentlich-Rechtliche Kooperationsvertrag zur Beratung der Versicherten über Angebote der Sekundärprävention zur Wiederherstellung der Gesundheit bzw. der Verbesserung des Gesundheitszustandes gemäß § 43 SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen (KVS), gültig ab 1. Januar 2026.

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