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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

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Vereinbarung zu Strahlendiagnostik und Strahlentherapie

Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie ist eine Anlage des Bundesmantelvertrags gemäß § 135 Abs. 2 SGB V.

Voraussetzungen

Diese Qualitätssicherungsvereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung folgender Bereiche:

  • diagnostische Radiologie
  • allgemeine Röntgendiagnostik
  • Computertomographie
  • Knochendichtemessung
  • Strahlentherapie
  • nuklearmedizinische Diagnostik

Neben den Vorgaben der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und Strahlentherapie sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Strahlenschutz-, Röntgen- und Medizingeräteverordnung, zu beachten.

Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie

Informationen zu den Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website an.

Mammographie-Untersuchungen sind nicht Teil der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie. Die Voraussetzungen für kurative Mammographie sind in der Mammographie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V geregelt. Die Bedingungen des Mammographie-Screenings finden sich in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und in Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags. Weitere Informationen hält die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereit.

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