Neue Vergütungsvereinbarung für podologische Leistungen beschlossen
Für die Vergütung der Podologinnen und Podologen gibt es ab Juli 2025 Neuerungen. Eine neue Vergütungsvereinbarung hebt die Vergütungssätze in zwei Schritten an:
- zum 1. Juli 2025 um +3,18 Prozent
- zum 1. Juli 2027 um erneut +3,18 Prozent.
Diese Anpassung wurde auf Verhandlungsbasis vereinbart.
Nagelspangenbehandlung - Flyer gibt Überblick
Ärztinnen und Ärzte können die Nagelspangenbehandlung als Heilmittel verordnen. Ein übersichtlicher Flyer der AOK informiert anschaulich über die Grundlagen, Leistungen und beispielhafte Anwendungen der Nagelspangenbehandlung.
Die aktualisierte Version enthält nun auch die Änderungen zum 1. Juli 2023 (Befundung „klein“) sowie zum 1. November 2023 (Therapiebericht UI2).
- Gesundheitspartner-Portal der AOKNagelspangenbehandlung
Bundeseinheitlicher Vertrag über die Versorgung mit Podologie
- Vertrag nach § 125 Absatz 1 über die Versorgung mit Podologie Format: PDF | 345 KB | Stand: 17.06.2025
- Anlage 1a: Leistungsbeschreibung Format: PDF | 213 KB | Stand: 17.06.2024
- Anlage 1b: Leistungsbeschreibung (Nagelspangenbehandlung) Format: PDF | 271 KB | Stand: 17.06.2024
- Anlage 1b: Leistungsbeschreibung (Nagelspangenbehandlung ab Oktober 2025) Format: PDF | 271 KB | Stand: 01.10.2025
- Anlage 2: Vergütung Format: PDF | 141 KB | Stand: 01.07.2025
- Anlage 3: Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung Format: PDF | 730 KB | Stand: 17.06.2024
- Anlage 4: Fortbildung Format: PDF | 273 KB | Stand: 13.06.2022
- Anlage 5 - Zulassungsvoraussetzungen Format: PDF | 61 KB | Stand: 30.11.2020
- Anlage 6 - Anerkenntniserklärung Format: PDF | 35 KB | Stand: 30.11.2020
FAQ-Katalog
Auf häufig gestellte Fragen gibt der Fragen-Antworten-Katalog Podologen Antworten. Diesen haben die Vertragspartner jetzt aktualisiert.
Heilmittelzulassung durch ARGEn
Leistungserbringer von Heilmittel benötigen eine Zulassung nach § 124 SGB V. Alles rund um die Zulassung, Datenänderungen oder Fragen klärt die zentrale Zulassungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen.
Weiterführende Information
- Zulassung von Therapeuten und HeilmittelerbringernZulassung durch die ARGEn
Ehemaliger Rahmenvertrag Podologie
Der AOK-Bundesverband hatte mit dem Verband Deutscher Podologen (VDP) sowie dem Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands (ZFD) einen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser wurde vom bundesweit einheitlichen Vertrag Podologie abgelöst.