Vertrag Podologie
Die Vertragspartner haben einen Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Podologie geschlossen. Dieser löst alle bisherigen Verträge auf Landesebene sowie die bundeseinheitlichen Höchstpreise ab.
Neues Heilmittel: Nagelspangenbehandlung in der Podologie
Seit 1. Juli 2022 können Podologen die Nagelspangenbehandlungen für gesetzlich Versicherte als verordnungsfähiges Heilmittel erbringen. Bisher war die Behandlung eingewachsener Nägel eine rein ärztliche Leistung. Doch jetzt erweitert sich das Leistungsspektrum der Podologie erheblich.
Fragen rund um die Nagelspangenbehandlung beantwortet jetzt ein Flyer der AOK. Kurz, knapp und übersichtlich stellt dieser unter anderem die Grundsätze, spezielle Dokumentationsanforderungen oder die übergreifenden Leistungen der Nagelspangenbehandlung da. Mehr zur neuen Leistung steht auf der entsprechenden Internetseite.
Weiterführende Informationen
Inhalt des Vertrages
Die Grundlagen des neuen Vertrages sowie die Vertragspartnerstruktur sind gesetzlich festgelegt (§ 125 SGB V). Darüber hinaus sind insbesondere die Heilmittel-Richtlinien, das Verordnungsmuster (Muster 13) sowie die Berufsausbildungsgesetze zu berücksichtigen.
Der Vertrag enthält zum Beispiel folgende Inhalte:
- Leistungsbeschreibung inklusive der Regelleistungszeiten,
- Preise (Preisvereinbarungen),
- erforderliche Angaben auf der Verordnung,
- Abrechnungsregelungen,
- Zulassungsvoraussetzungen für die Leistungserbringer,
- Fortbildungsverpflichtungen,
- Anerkenntniserklärung
FAQ-Katalog
Der GKV-Spitzenverband gibt Antworten in einem übergreifenden Fragen-Antwort-Katalog auf häufig gestellte Fragen für den gesamten Heilmittelbereich sowie auch spezielle für den Bereich Podologie zum Übergang von Verordnungsmuster 13/14/18 auf das neue Muster 13.
Dokumente zum Download
Heilmittelzulassung durch ARGEn
Leistungserbringer von Heilmittel benötigen eine Zulassung nach § 124 SGB V. Alles rund um die Zulassung, Datenänderungen oder Fragen klärt die zentrale Zulassungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen.
Weiterführende Information
Ehemaliger Rahmenvertrag Podologie
Der AOK-Bundesverband hatte mit dem Verband Deutscher Podologen (VDP) sowie dem Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands (ZFD) einen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser wurde vom bundesweit einheitlichen Vertrag Podologie abgelöst.