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Heilmittelerbringer

Vertrag Podologie

Die Vertragspartner haben einen Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Podologie geschlossen. Die Versorgung mit podologischen Heilmitteln wird in einem Vertrag auf der Bundesebene geregelt.

Neue Vergütungsvereinbarung für podologische Leistungen beschlossen

Für die Vergütung der Podologinnen und Podologen gibt es ab Juli 2025 Neuerungen. Eine neue Vergütungsvereinbarung hebt die Vergütungssätze in zwei Schritten an:

  • zum 1. Juli 2025 um +3,18 Prozent
  • zum 1. Juli 2027 um erneut +3,18 Prozent.

Diese Anpassung wurde auf Verhandlungsbasis vereinbart.

Nagelspangenbehandlung - Flyer gibt Überblick

FAQ-Katalog

Heilmittelzulassung durch ARGEn

Weiterführende Information

Ehemaliger Rahmenvertrag Podologie

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