Fachportal für Leistungserbringer
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
Berufsfeld: Heilmittel Ändern Gewähltes Berufsfeld: Heilmittel Zurück zur Übersicht

Vertrag Podologie

Die Vertragspartner haben einen Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Podologie geschlossen. Dieser löst alle bisherigen Verträge auf Landesebene sowie die bundeseinheitlichen Höchstpreise ab.

Neues Heilmittel: Nagelspangenbehandlung in der Podologie

Seit 1. Juli 2022 können Podologen die Nagelspangenbehandlungen für gesetzlich Versicherte als verordnungsfähiges Heilmittel erbringen. Bisher war die Behandlung eingewachsener Nägel eine rein ärztliche Leistung. Doch jetzt erweitert sich das Leistungsspektrum der Podologie erheblich.

Fragen rund um die Nagelspangenbehandlung beantwortet jetzt ein Flyer der AOK. Kurz, knapp und übersichtlich stellt dieser unter anderem die Grundsätze, spezielle Dokumentationsanforderungen oder die übergreifenden Leistungen der Nagelspangenbehandlung da. Mehr zur neuen Leistung steht auf der entsprechenden Internetseite.

Inhalt des Vertrages

Die Grundlagen des neuen Vertrages sowie die Vertragspartnerstruktur sind gesetzlich festgelegt (§ 125 SGB V). Darüber hinaus sind insbesondere die Heilmittel-Richtlinien, das Verordnungsmuster (Muster 13) sowie die Berufsausbildungsgesetze zu berücksichtigen.

Der Vertrag enthält zum Beispiel folgende Inhalte:

  • Leistungsbeschreibung inklusive der Regelleistungszeiten,
  • Preise (Preisvereinbarungen),
  • erforderliche Angaben auf der Verordnung,
  • Abrechnungsregelungen,
  • Zulassungsvoraussetzungen für die Leistungserbringer,
  • Fortbildungsverpflichtungen,
  • Anerkenntniserklärung

FAQ-Katalog

Der GKV-Spitzenverband gibt Antworten in einem übergreifenden Fragen-Antwort-Katalog auf häufig gestellte Fragen für den gesamten Heilmittelbereich sowie auch spezielle für den Bereich Podologie zum Übergang von Verordnungsmuster 13/14/18 auf das neue Muster 13.

Heilmittelzulassung durch ARGEn

Leistungserbringer von Heilmittel benötigen eine Zulassung nach § 124 SGB V. Alles rund um die Zulassung, Datenänderungen oder Fragen klärt die zentrale Zulassungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen.

Weiterführende Information

Ehemaliger Rahmenvertrag Podologie

Der AOK-Bundesverband hatte mit dem Verband Deutscher Podologen (VDP) sowie dem Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands (ZFD) einen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser wurde vom bundesweit einheitlichen Vertrag Podologie abgelöst.

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten der AOK helfen Ihnen gern weiter.

Zu den Kontaktangeboten

Besuchen Sie uns auf unseren sozialen Netzwerken: