Vitamin D übernimmt im Körper vielfältige Aufgaben. Die Aufnahme kann mit der Nahrung erfolgen und der Körper kann auch selbst Vitamin D bilden, wenn er UV-B- Licht ausgesetzt ist. Ein Mangel kann unterschiedliche Ursachen haben und zu unterschiedlichen Krankheitsbildern führen.
Die Verordnungsfähigkeit von Vitamin D zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse wird durch die Arzneimittel-Richtline eingeschränkt.
Verschreibungsfreie Vitamin D Arzneimittel
Vitamin-D-haltige Arzneimittel mit einer Tagesdosis bis zu 1.000 I.E. unterliegen nicht der Verschreibungspflicht. Apothekenpflichtige Vitamin D- Arzneimittel sind freiverkäuflich zu erhalten. Alle höher dosierten Arzneimittel unterliegen der Verschreibungspflicht.
Achtung: Freiverkäufliche Präparate mit mehr als 1.000 I.E. sind keine Arzneimittel. Diese Präparate sind als Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) klassifiziert. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und somit nicht verordnungsfähig.
Für apothekenpflichtige Vitamin-D-Arzneimittel gibt es gemäß Arzneimittel-Richtlinie zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V.
Anlage I Nr. 11 Arzneimittel-Richtlinie
Calciumverbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination) sowie Vitamin D als Monopräparat bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung
- nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose (d.h. Folge der Grunderkrankung trat bereits mindestens eine pathologische Fraktur auf)
- nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate und eine Dosis von mindestens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen
- bei Behandlung mit Bisphosphonaten, Parathormonrezeptor (PTHR1) -Agonisten, Denosumab und Romosozumab, wenn gemäß Fachinformation des Hauptarzneimittels die Gabe einer entsprechenden Begleitmedikation vorausgesetzt wird oder der Patient darauf hinzuweisen ist, dass die Anwendung einer entsprechenden Begleitmedikation erforderlich ist
Verschreibungspflichtige Vitamin D Arzneimittel
In der Wirkstärke 20.000 I.E. Vitamin D3 (Colecalciferol) je Dosierungseinheit sind verschiedene Produkte verfügbar. Diese Arzneimittel sind verschreibungspflichtig.
Die Zulassung dieser Arzneimittel umfasst die Initialbehandlung von klinisch relevanten Vitamin-D-Mangelzuständen bei Erwachsenen.
Die Dauerverordnung dieser Fertigarzneimittel unabhängig davon, welche Ursachen dem Vitamin-D-Mangel zugrunde liegen, stellt eine nicht von der Zulassung umfasste Off-Label-Anwendung dar und kann als unwirtschaftliche Verordnungsweise gesehen werden.
