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Einsatz von Protonenpumpeninhibitoren (PPI)

Patient in Arztpraxis unterschreibt Dokumente (Symbolbild)
iStock.com/Traimak_Ivan

Stand: 28.10.2025

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Unterstützung einer zweckmäßigen und indikationsgerechten Behandlung mit Protonenpumpeninhibitoren. Protonenpumpeninhibitoren (PPI) gehören zu den Arzneistoffen, die häufig überverordnet werden. Daher ist es möglich, dass ein Teil Ihrer Patientinnen und Patienten einen PPI erhält, obwohl dieser nicht oder nicht mehr benötigt wird.

Unsere Bitte an Sie: Verordnen Sie PPI daher nur, wenn eine notwendige Indikation gemäß Fachinformation vorliegt.

Bei einem langfristigen und hochdosierten Einsatz von PPI ist die Fortführung der Medikation regelmäßig unter Beachtung relevanter Veränderung des Gesundheitszustands oder der weiteren Medikation hinsichtlich der Notwendigkeit, Dosierung, Wechselwirkungen und möglicher Doppelverordnungen zu überprüfen.

Nutzen Sie dafür gerne folgende Hinweise:

Indikation: Verordnen Sie nur entsprechend der zugelassenen Indikation aus der Fachinformation und prüfen Sie, ob diese Indikation auch gegeben ist.

Dosierung: Zum indikationsgerechten Einsatz laut Zulassung gehört auch eine indikationsgerechte Dosierung.

Therapiedauer: Die Therapiedauer sollte zur Indikation passen.

Verordnungshäufigkeit: Liegt eine korrekte Einnahme durch den Patienten vor, sodass keine Überverordnung entstehen kann.

Verordnung nach einer Krankenhausentlassung: Wird in einem Krankenhaus-Entlassungsbrief die Weiterbehandlung mit einem PPI empfohlen, prüfen Sie, ob die Indikation tatsächlich weiterhin gegeben ist.

Verordnung von PPI bei einer Schmerztherapie: In der Schmerztherapie ist die gleichzeitige Gabe von PPI und nichtselektiven nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) nicht in jedem Fall erforderlich. 

Um unnötige PPI-Verordnungen, Kosten und auch Nebenwirkungen im Rahmen einer Schmerztherapie zu vermeiden, sollten Sie NSAR und PPI nur bei Vorliegen von Risikofaktoren für das Auftreten eines Ulkus einsetzten. 

PPI in der Selbstmedikation: Zur kurzzeitigen Behandlung von Reflux Symptomen wie Sodbrennen und saurem Aufstoßen sollten Sie Ihren Patienten freiverkäufliche, apothekenpflichtige PPI-Präparate wie Omeprazol und Pantoprazol in der Wirkstoffstärke 20 mg in Packungen mit 7 oder 14 St empfehlen. („Grünes Rezept“) 

Eine Verordnung zulasten der GKV ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Absetzen von PPI

Bei einer fortlaufenden Dauermedikation mit PPI kann die Notwendigkeit für eine strukturierte Verordnungsreduktion auf der Basis der Behandlungsindikationen bestehen.

Ein plötzliches Absetzen von PPIs sollte dabei vermieden werden, da es bei Patientinnen und Patienten zu einer vermehrten Magensäureproduktion führen kann. (s.g. Säure-Rebound)  

Die Therapie mit dem PPI sollte daher langsam und auszuschleichend durchgeführt werden. Hierfür gibt es verschiedene Empfehlungen. Möglich ist eine Dosisreduktion durch Halbierung der Dosis für zwei bis vier Wochen oder der Einnahme des PPI jeden zweiten Tag. Anschließend können PPI als Bedarfsmedikation eingenommen werden.

Zur Unterstützung dieser Verordnungshinweise nutzen Sie gerne als Unterstützung für ihre Patienten die für Sie zur Verfügung gestellte „Patienteninformation PPI“. 

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