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Außerklinische Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege

Seit dem Jahr 2023 gelten für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege neue Regeln. Die neuen Richtlinien (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit wird die außerklinische Intensivpflege aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herausgelöst. Allerdings hatte der G-BA eine Übergangsregelung geschaffen. Diese besagt, dass bis einschließlich 30. Oktober 2023 das Verordnen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege weiterhin möglich ist.

Bei einer Person kommt ein Beatmungsschlauch aus dem Hals - ein Tracheostoma.
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