Außerklinische Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege
Seit dem Jahr 2023 gelten für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege neue Regeln. Die neuen Richtlinien (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit wird die außerklinische Intensivpflege aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herausgelöst. Allerdings hatte der G-BA eine Übergangsregelung geschaffen. Diese besagt, dass bis einschließlich 30. Oktober 2023 das Verordnen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege weiterhin möglich ist.
Grundlagen zur außerklinischen Intensivpflege
Übergangsregelung bis Oktober 2023
Neue AKI-Richtlinie des G-BA
Verordnung der außerklinischen Intensivpflege
Potenzialerhebung
Rahmenempfehlungen
Begutachtungsempfehlungen
Zusammenarbeit und Netzwerke
Sonderregelungen bei der Entlassung aus dem Krankenhaus
Kinder und Jugendliche in der außerklinischen Intensivpflege
So unterstützt die AOK bei der außerklinischen Intensivversorgung