Fachportal für Leistungserbringer

Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDVA)

Die QDVA regelt, wie Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste verständlich, einheitlich und vergleichbar veröffentlicht werden. Es gibt zwei getrennte Regelungen: eine für Pflegedienste und eine für Betreuungsdienste. Die QDVA betrifft ausschließlich die Darstellung der Qualität.

QDVA: Was Pflege- und Betreuungsdienste wissen müssen

Zum 1. Juli 2026 gilt die Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulant (QDVA). Sielegt fest, wie Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste veröffentlicht werden. Ziel ist eine einheitliche, verständliche und vergleichbare Darstellung der Qualität, die Pflegebedürftigen und Angehörigen als Orientierung dient.