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Gemeinsamer Jahresbetrag

Zum 1. Juli 2025 führt das PUEG die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege in einem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Damit steht künftig ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfassen

Die bisher separat in § 39 und § 42 SGB XI vorgesehenen Leistungsbeträge für Leistungen der Verhinderungspflege und für Leistungen der Kurzzeitpflege werden mit Wirkung zum 1. Juli 2025 in dem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengeführt.

Aktuelle gesetzliche Regelung

Weiterführende Informationen

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