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Patientinnen und Patienten stoßen häufig auf Hürden, wenn sie Einsicht in ihre Krankenakte nehmen wollen. Der AOK-Bundesverband fordert rechtliche Nachbesserungen – nicht nur bei der Akteneinsicht, sondern auch bei der Absenkung der Beweislast im Schadensfall.
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Ärztinnen und Ärzte zur Auskunft über mögliche Fehler. Doch ohne Sanktionen bleibt die Vorschrift oft wirkungslos. Der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Johannes Brocks plädiert für klare Regelungen, eine offene Fehlerkultur – und besseren Zugang zu den vollständigen Patientenakten.
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.
Der AOK-Gesundheitsnavigator hat den Deutschen Gesundheits-Award 2025 in der Kategorie „Ärzte- & Kliniksuche – Portale“ erhalten. Ebenfalls ausgezeichnet wurde die App „AOK Schwanger“. Die Preisverleihung fand am 10. September 2025 in Berlin statt.
Der Kommunikationsdienst KV-Connect wird am 20. Oktober 2025 abgeschaltet. Dies kann zur Folge haben, dass Patientinnen und Patienten automatisch aus den Disease-Management-Programmen (DMP) ausgeschrieben werden, weil die Dokumentationen nicht mehr übermittelt werden.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im zweiten Quartal 29 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen. Diese Berichte enthalten Ergebnisse zu Projekten, die potenziell die Gesundheitsversorgung verbessern.
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