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Patientenschulungen

Patientenschulungen helfen chronisch kranken Menschen, besser mit ihrer Erkrankung umzugehen und aktiv an ihrer Behandlung mitzuwirken. Die Gemeinsamen Empfehlungen der Krankenkassenverbände auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbandes regeln die Voraussetzungen und Qualitätsanforderungen für die Förderung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

Was sind Patientenschulungen?

Qualitätsgesicherte Patientenschulungen sind Programme für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Sie vermitteln Wissen und praktische Fähigkeiten und stärken die Betroffenen darin, selbstverantwortlich mit ihrer Erkrankung umzugehen. Es handelt sich dabei um interaktive Gruppenprogramme.

Wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, können auch Angehörige oder ständige Betreuungspersonen einbezogen werden. Die Wirksamkeit und Effizienz der Schulungen müssen nachgewiesen sein.

Welche Voraussetzungen gelten für Patientenschulungen?

Chronisch kranke Versicherte können bei Bedarf eine Patientenschulung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse für die Krankenbehandlung zuständig ist (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). 

Versicherte müssen die Patientenschulung grundsätzlich vor Beginn mit einer ärztlichen Begründung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse entscheidet über die Bewilligung.

Welche Anforderungen gelten für Patientenschulungsprogramme?

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