Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte
Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der vertragsärztlichen Versorgung regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist sowohl für Vertragsärzte, Krankenkassen, Leistungserbringer als auch für Versicherte verbindlich.
Aktuelle Heilmittel-Richtlinie
Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der vertragsärztlichen Versorgung regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bestandteil der Richtlinie ist der Heilmittelkatalog mit den verordnungsfähigen Maßnahmen sowie eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf.
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie und Ernährungstherapie können seit Januar 2022 unbefristet als Heilmittelleistungen auch telemedizinisch erbracht werden. Das ermöglicht eine Änderung der Heilmittel-Richtlinien. Damit sind entsprechende Therapien auch außerhalb der Praxis oder des häuslichen Umfelds möglich. Die Regelung entfaltet ihre Wirkung, sobald die konkrete Ausgestaltung der telemedizinischen Leistungserbringung im Bundesvertrag festgelegt wurde.
Weiterführende Informationen
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- AOK NordWest
- Schleswig-Holstein
- Westfalen-Lippe
- AOK PLUS
- Sachsen
- Thüringen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- Hamburg
- Rheinland
- AOK Sachsen-Anhalt
Schulungsvideo zur Heilmittel-Richtlinie
Hier finden Sie das Schulungsvideo der AOK Bayern zur neuen Heilmittel-Richtlinie (gültig ab 1. Januar 2021) inklusiver nützlicher Abrechnungstipps.
Anbei ein kurzer Überblick über den Inhalt mit Angabe des jeweiligen Beginns (Minute):
- Einleitung
- Heilmittel-Richtlinie (ab 1:55)
- Heilmittel-Katalog (ab 18:44)
- Heilmittel-Verordnung (ab 21:33)
- Änderung Technische Anlage (ab 24:35)
- Abrechnungstipps für Therapeuten (ab 29:35)
- Informationen zum DLZ Heilmittel (ab 32:10)
Schulungsunterlagen und FAQs zur Heilmittel-Richtlinie
Wichtige Fragen und Antworten zu Änderungen, die sich aus der Heilmittel-Richtlinie ab 1. Januar 2021 ergeben, haben wir in einem FAQ-Katalog zusammengefasst.
Das Handout enthält Informationen zur Richtlinie, zu den Änderungen im Heilmittelkatalog, zur Heilmittelverordnung und Abrechnungstipps für Abrechner von Heilmittelverordnungen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback mittels beigefügtem Feedback-Bogen.