Änderung der Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte

Seit dem 1. Januar 2021 ist die grundlegend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten. Daraus ergeben sich für Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen sowie Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapeuten umfangreiche Neuerungen.
Außerdem gibt es ab Anfang des neuen Jahres für alle Heilmittel nur noch das Verordnungsformular 13. Dieses löst die alten Formulare 13, 14 und 18 ab. Auch können Ärzte künftig mehrere unterschiedliche Leitsymptomatiken auf der Verordnung angeben.
Des Weiteren wird der Heilmittelkatalog überschaubarer. Das bedeutet, künftig gibt es nur noch 42 Diagnosegruppen, bisher waren es 58.
Um besser über die neuen Regeln für die Heilmittel-Verordnung ab 1. Januar 2021 zu informieren, bietet die AOK für Interessierte ein neues Online-Lernprogramm "Praxiswissen Quickcheck: Verordnung Heilmittel" an.