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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Hebammenhilfe Ändern Gewähltes Berufsfeld: Hebammenhilfe Zurück zur Übersicht

Sonderregelungen und Übergangsvereinbarungen

Die Vertragsparteien nach § 134a SGB V haben mehrere Übergangsvereinbarungen zum bestehenden Hebammenhilfe-Vertrag konsentiert.

Übergangsvereinbarung Vergütungsanpassung

Um fünf Prozent steigen ab dem 1. April 2024 die Vergütungen für Leistungen der Hebammenhilfe. Diese Übergangsvereinbarung gilt bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfevertrages.

Die jetzt getroffene Vereinbarung stellt keine Vorentscheidung dar und wirkt sich nicht basiserhöhend auf die zukünftige Vergütung im Hebammenhilfevertrag aus.

Ab 1. Oktober 2023 gültige Übergangsvereinbarung

Ab 1. Juli 2023 gültige Übergangsvereinbarung

Ab 1. Oktober 2022 gültige Übergangsvereinbarung

Ab 1. Juli 2022 gültige Übergangsvereinbarung

Ab 1. April 2022 gültige Übergangsvereinbarung

Ab 1. Oktober 2021 gültige Vereinbarung

Ab 1. April 2021 gültige Vereinbarung

Ab 1. Januar 2021 gültige Vereinbarung

Hebammenhilfe-Vertrag

Die Corona-Vereinbarung ist eine Ergänzung zum Hebammenhilfe-Vertrag. Dieser Vertrag regelt zum Beispiel die Versorgung der Versicherten mit abrechnungsfähigen Leistungen der Hebammenhilfe sowie die Vergütung der Hebammenleistungen.