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Vertrag

Versorgung mit nicht-wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag über die Versorgung mit nicht-wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln
Stand:
01.10.2023
Inkrafttreten:
01.01.2004
Vertragspartner:
Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V.

Hinweise zum Vertrag

Weitergeltungsvereinbarung: Der Vertrag über die Versorgung mit nicht-wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln wurde zum 31.12.2021 gekündigt. Für die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit nicht-wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln wurde mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. und der EGROH Service GmbH nochmals eine Weitergeltungsvereinbarung geschlossen. Die damit verbundenen Konditionen gelten ab dem 1. Oktober 2023. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels. Die Konditionen gelten auch für alle weiteren Verbände und Leistungserbringer, soweit sie diesem Vertrag beigetreten sind oder beitreten.

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