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Vertrag

Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen (CPM-Schienen)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktgruppe 32 (CPM-Schienen)
Stand :
01.11.2025
Inkrafttreten :
01.11.2025
Vertragspartner :
AOK Bundesverband eGbr, Verband CPM Therapie e. V.

Vertragsunterlagen

Vertragsbeitritt

Sofern Sie dem Vertrag beitreten wollen, senden Sie uns die ausgefüllte Beitrittserklärung im Original zurück. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben die aktuell gültige Präqualifizierungsbestätigung in Kopie bei und senden die Unterlagen an die:

AOK Nordwest
Die Gesundheitskasse
Team Hilfsmittel
Vertrags- und Eigentumsverwaltung
58079 Hagen.