11.03.2021 Covid-19: Kliniken erhalten Zuschläge für telemedizinische Beratung
News KrankenhausG-BA trifft Sonderregelung für Spezialkliniken, die in intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-Zentren) eingebunden sind.

Telekonsile werden gefördert
Spezialkliniken, die in intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-Zentren) eingebunden sind, können im laufenden Jahr Zuschläge für telemedizinische Beratungsleistungen erhalten. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Zentrums-Regelungen für das Jahr 2021 geändert. Durch die Finanzierung sollen allgemeine Krankenhäuser stärker von der Expertise profitieren, die Herz- und Lungenkliniken bei der intensivmedizinischen Versorgung von Covid-19-Patienten erworben haben. Entsprechend vernetzte Beratungskliniken können die Zuschläge erhalten, sofern sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Bisher war es Krankenhäusern in der Regel nicht möglich, telemedizinischen Konsiliarleistungen abzurechnen.
In der Praxis sollen sichÄrzte von allgemeinen Krankenhäusern per Videokonferenz intensiver mit Covid-19-Experten austauschen, mögliche Behandlungen besprechen, interdisziplinäre Beratungen durchführen und Fallkonferenzen abhalten. So können die Patienten auch in weniger spezialisierten Einrichtungen behandelt werden, ohne auf das Spezialwissen erfahrener Ärzte verzichten zu müssen. Über Details der Kooperation informieren die Spezialkliniken, die bereits als Zentren im Sinne der G-BA-Richtlinie gelten oder die geforderten Qualitätsanforderungen erfüllen.
Voraussetzungen
Als Mitglieder eines IDV-Zentrums müssen die Kliniken eine besondere telemedizinische Kompetenz und Ausstattung vorhalten, Erfahrung in der Versorgung von Covid-19-Patienten vorweisen und eine spezielle Expertise bei der Langzeitbeatmung (mehr als 48 Stunden) belegen können.
Seit 2020 können Krankenhäuser, die besondere Aufgaben bei der Patientenversorgung wahrnehmen, Zentrums-Zuschläge erhalten. Sie fallen auf Leistungen an, die sich keinem einzelnen Krankenhausfall zuordnen lassen und daher nicht über Fallpauschalen abgerechnet werden können. Die bisherigen Zentrums-Beschlüsse des G-BA werden für das Budgetjahr 2021 um die Regelung zu IDV-Zentren ergänzt.
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